Eigenblutbehandlung

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Erste in Deutschland  zugelassene orthopädische Praxis nach
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Privatpraxis für
Orthopädie und Sportmedizin
Dr. Uwe Wegner

Telefon
+49 (511) 84 20 42 1
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letzte Aktualisierung:

21. November 2005





 

 

Aktuelle Informationen

 

Eine der Grundlagen der Wirkungsweise der Eigenblutbehandlung liegt darin begründet, dass alle Krankheiten entweder Abwehrreaktionen des Organismus gegen Gifte oder Ausdruck der Schädigung durch Gifte sind. Daraus folgt, dass im Blut eines jeden die für seine Erkrankung spezifischen Krankheitsgifte (Homotoxine) wieder zu finden sind (Homotoxinlehre nach Reckeweg). 

Durch Entnahme von Patientenblut, gegebenenfalls dessen homöopathische Potenzierung, und anschließende Reinjektion können genau diese Krankheitsgifte in ein homöopathisches Reiztherapeutikum verwandelt werden. Hierdurch werden die körpereigenen Abwehrkräfte zu verstärkter Entgiftung angeregt und dadurch die Heilung der Krankheit gefördert.

Durch Zugabe geeigneter homöopathischer Injektionspräparate wird die Wirkung der Eigenblutbehandlung noch verstärkt. Insgesamt soll mit der Eigenblutbehandlung eine Gegenwirkung gegen exogene und endogene Homotoxie, z. B. auch gegen toxische Abbauprodukte körpereigener Zellen, erreicht werden. Hierdurch wird dem Körper Hilfe zur Selbsthilfe geleistet, welche die natürliche Heilung akuter und chronischer Krankheiten fördern soll.

Zur praktischen Durchführung der Eigenblutbehandlung gilt grundsätzlich, dass wie bei einer üblichen Blutabnahme eine Vene punktiert wird. In der Regel genügen 2ml Blut, die im Anschluss wieder intramuskulär dem Patienten verabreicht werden. Hierbei existieren verschiedene Ausführungen mit und ohne Zugabe eines oder mehrerer auf die Krankheit abgestimmte homöopathische Injektionspräparate. Sollen mehrere Behandlungen durchgeführt werden, so muss der Abstand 4 - 5 Tage betragen. Bei Auftreten so genannter Erstverschlimmerungen müssen diese vor erneuter Durchführung abgeklungen sein.