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Eine
der Grundlagen der Wirkungsweise der Eigenblutbehandlung liegt darin
begründet, dass alle Krankheiten entweder Abwehrreaktionen des Organismus
gegen Gifte oder Ausdruck der Schädigung durch Gifte sind. Daraus folgt,
dass im Blut eines jeden die für seine Erkrankung spezifischen
Krankheitsgifte (Homotoxine) wieder zu finden sind (Homotoxinlehre nach
Reckeweg).
Durch Entnahme von Patientenblut, gegebenenfalls dessen homöopathische
Potenzierung, und anschließende Reinjektion können genau diese
Krankheitsgifte in ein homöopathisches Reiztherapeutikum verwandelt werden.
Hierdurch werden die körpereigenen Abwehrkräfte zu verstärkter Entgiftung
angeregt und dadurch die Heilung der Krankheit gefördert.
Durch Zugabe geeigneter homöopathischer Injektionspräparate wird die
Wirkung der Eigenblutbehandlung noch verstärkt. Insgesamt soll mit der
Eigenblutbehandlung eine Gegenwirkung gegen exogene und endogene Homotoxie,
z. B. auch gegen toxische Abbauprodukte körpereigener Zellen, erreicht
werden. Hierdurch wird dem Körper Hilfe zur Selbsthilfe geleistet, welche
die natürliche Heilung akuter und chronischer Krankheiten fördern soll.
Zur praktischen Durchführung der Eigenblutbehandlung gilt grundsätzlich,
dass wie bei einer üblichen Blutabnahme eine Vene punktiert wird. In der
Regel genügen 2ml Blut, die im Anschluss wieder intramuskulär dem Patienten
verabreicht werden. Hierbei existieren verschiedene Ausführungen mit und
ohne Zugabe eines oder mehrerer auf die Krankheit abgestimmte homöopathische
Injektionspräparate. Sollen mehrere Behandlungen durchgeführt werden, so
muss der Abstand 4 - 5 Tage betragen. Bei Auftreten so genannter
Erstverschlimmerungen müssen diese vor erneuter Durchführung abgeklungen
sein. |